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Detail

Frist zur Meldung der abgabepflichtigen Entgelte 2023 ist am 31. März 2024 abgelaufen!

Fristverlängerungen werden nicht gewährt! Eine Online-Meldung ist weiterhin möglich.

Holen Sie Ihre Meldung für das Jahr 2023 umgehend nach. Bitte geben Sie Ihre Meldung vorrangig online über die Internetseite der Künstlersozialkasse ab. Für die Online-Meldung nutzen Sie Ihre Abgabennummer sowie den von der Künstlersozialkasse am Anfang des Jahres mitgeteilten Authentifizierungscode.

Liegt Ihnen kein Schreiben mit Authentifizierungscode vor? Dann steht Ihnen alternativ der Meldebogen 2023 (PDF 415 KB) als PDF-Formular zur Verfügung.